SCHWANGERSCHAFT

Fehlbildungsdiagnostik, Fruchtwasseruntersuchung, Nackelfaltenmessung und mehr

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Betreuung von Schwangerschaften und Risikoschwangerschaften

Wir legen großen Wert auf eine umfassende Betreuung und Beratung in der gesamten Zeit der Schwangerschaft. Über die fachärztliche Betreuung hinaus, bieten wir Ihnen gegebenenfalls eine Zusammenarbeit mit Spezialisten anderer Fachbereiche.

Die Untersuchungen in der Schwangerschaft werden nach den Mutterschaftsrichtlinien durchgeführt. Zusätzlich informieren wir Sie natürlich über weitere sinnvolle Untersuchungen, die zur Zeit nicht Bestandteil dieser Richtlinien sind:

  • Blutzuckerbelastungstest
  • Blutuntersuchung auf HIV, Toxoplasmose, Cytomegalie und Listeriose
  • Ersttrimesterscreening zur Abschätzung des individuellen Risikos für genetische Erkrankungen
  • Ultraschalluntersuchungen nach Mutterschaftsrichtlinien
  • Ultraschall der Brust in der Schwangerschaft

Die Mutterschaftsvorsorgeuntersuchungen finden zunächst alle vier, ab der 30. Schwangerschaftswoche (SSW) alle drei Wochen und ab der 36. SSW alle 2 Wochen statt.

Ab dem errechneten Entbindungstermin sind alle 2 Tage Untersuchungen vorgesehen. Zur Dokumentation der Untersuchungsergebnisse wird zwischen der 8. und 12. SSW der so genannte Mutterpass angelegt. Diesen Pass sollten Sie immer bei sich tragen und zu jeder Untersuchung in unserer Praxis mitbringen.

Zudem empfehlen wir in der Schwangerschaft einen Krebsvorsorgeabstrich in 6 monatigen Abstand (Kassenleistung).

Bei Risikoschwangerschaften kann das gesamte Spektrum der Präntaldiagnostik angeboten werden (bitte anklicken). Hierzu zählen:

  • Fehlbildungsdiagnostik
  • Chorionzottenbiopsie
  • Fruchtwasseruntersuchung
  • Nabelschnurblutentnahme
  • Nackenfaltenmessung
  • Dopplersonographie
  • Humangenetische Beratung

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Fehlbildungsdiagnostik

Mit der Ultraschalluntersuchung in der 19.-22. SSW können viele Entwicklungsstörungen, darunter auch eine Vielzahl von kindlichen Fehlbildungen und Erkrankungen erkannt werden. Beurteilt werden z.B. das Gesicht, der Kopf, die Wirbelsäule, die Bauchwand, die Extremitäten sowie einzelne kindliche Organe. Eine unauffällige Ultraschalluntersuchung bestätigt mit einer hohen Wahrscheinlichkeit eine normale Entwicklung der kindlichen Organe, schließt jedoch eine kindliche Entwicklungsstörung niemals mit Sicherheit aus.

Auch bei guter Gerätequalität, größter Sorgfalt und Erfahrung des Untersuchers kann nicht erwartet werden, dass zu jedem Zeitpunkt der Schwangerschaft alle Fehlbildungen und Veränderungen erkannt werden können, da sich manche Anomalien auch erst im Schwangerschaftsverlauf manifestieren. Die Beurteilbarkeit des ungeborenen Kindes kann durch ungünstige Untersuchungsbedingungen erschwert sein, z.B. infolge verminderter Fruchtwassermenge, ungünstiger Kindlage, zu früher oder zu später Schwangerschaftswoche, kräftiger mütterlicher Bauchdecken, Narben. Dementsprechend bleibt ein Restrisiko im Prozentbereich für das Vorliegen von Entwicklungsstörungen bestehen.

Wird eine Fehlbildung diagnostiziert, bieten wir Ihnen eine Korporation mit Spezialisten (z.B. Kinderarzt, Kinderkardiologe, Humangenetiker, Psychologe) an.

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Chorionzottenbiopsie

Die Chorionzottenbiopsie (häufig auch der Abkürzung des englischen Begriffes chorionic villous sampling = „CVS“ genannt) ist die früheste Möglichkeit der invasiven Diagnostik. Sie wird normalerweise wie die Nackenfaltenmessung zwischen der 11. und 14. Schwangerschaftswoche durchgeführt. Zu dieser Zeit ist z.B. eine Fruchtwasseruntersuchung in aller Regel noch nicht möglich. Daher wird die CVS immer dann empfohlen, wenn eine frühe oder schnelle Diagnostik erfolgen soll, zum Beispiel bei:

  • auffälligem Ultraschallbefund im ersten Drittel der Schwangerschaft
  • bekannten familiären Erkrankungen, die mit der invasiven Diagnostik erkannt werden können
  • dem Wunsch der Mutter nach einer frühest möglichen Diagnostik z.B. bei Altersindikation
  • erhöhtem Risiko im Frühscreening

Die aus dem Mutterkuchen (Plazenta) gewonnenen kindlichen Zellen werden in einer Kultur angezüchtet. Da die Chorionzotten eine große Anzahl an Zellen in der Teilungsphase enthalten (nur in dieser Phase sind die Chromosomen im Lichtmikroskop erkennbar) wird ein Teil des Gewebes ca. 24 Stunden kultiviert und anschließend zur mikroskopischen Untersuchung aufgearbeitet.

Dadurch können die Chromosomen sofort untersucht werden, so dass ein erster Befund bereits nach 1-2 Tagen vorliegt (Kurzzeitbefund). Dieser Befund ist in den meisten Fällen bereits aussagekräftig. Feine Strukturanomalien oder sog. Mosaike (gleichzeitiges Vorhandensein von gesunden und kranken Zellen in einem Organismus) können jedoch noch nicht sicher erkannt oder ausgeschlossen werden.

Hierzu dient die nach ca. einer Woche vorliegende Langzeitkultur, die dann die größtmögliche Aussagekraft bietet.

Da bei der Chorionzottenbiopsie kein Fruchtwasser zur Bestimmung des Alpha-Feto-Proteins (AFP) zum Nachweis von offenen Spaltbildungen der Wirbelsäule und des Schädels entnommen werden kann, sollte in der 16. bis 18. Schwangerschaftswoche eine AFP-Bestimmung aus dem Blut der Mutter und/ oder eine Ultraschalluntersuchung in der 20.- 22. Schwangerschaftswoche erfolgen, um derartige Defekte weitestgehend auszuschließen.

Ablauf einer Chorionzottenbiopsie

Zunächst werden Sie im Rahmen eines Beratungsgespräches ausführlich über die Durchführung, Aussagekraft, Grenzen und Risiken der geplanten Untersuchung aufgeklärt.

Nach einer ausführlichen Ultraschalluntersuchung des ungeborenen Kindes wird die Lage des Mutterkuchens und die Form der Gebärmutter beurteilt. Danach wird die günstigste Einstichstelle festgelegt, die in aller Regel innerhalb der im Bild dargestellten Region liegt:

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Dann wird nach gründlicher zweimaliger Desinfektion der Bauchdecke unter ständiger Ultraschallkontrolle eine sehr dünne Nadel durch die Bauchdecke in den Mutterkuchen vorgeschoben und die Chorionzotten in eine Spritze mit Nährmedium gezogen. Anschließend wird die Probe sofort kontrolliert, um das Vorliegen einer ausreichenden Menge zu bestätigen.

Der Einstich an sich dauert in der Regel lediglich ca. 20 Sekunden. Die mit dem Eingriff verbundenen Schmerzen (in aller Regel lediglich ein unangenehmes Ziehen im Bauch, welches von Frauen oft mit Regelschmerzen verglichen wird) sind so gering, dass eine örtliche Betäubung nicht erforderlich ist.

Verhalten nach der Punktion

Nach der Punktion sollten Sie sich den restlichen Tag zuhause hinlegen und möglichst auch drei Folgetage häusliche Schonung einhalten.

Fruchtwasseruntersuchung (Amniozentese)

Wohl kaum eine Untersuchung im Bereich der vorgeburtlichen Diagnostik ist so von übertreibungen, Halbwahrheiten und selbsternannten Fachleuten verzerrt worden wie die Fruchtwasseruntersuchung (Amniozentese). Auch bei der Suche im Internet trifft man immer wieder auf Komplikationsraten von 2% bis 4%. Viele werdende Eltern glauben, dass das Risiko einer Verletzung des Kindes durch die Nadel eines der größten Risiken der Fruchtwasseruntersuchung darstellt. Mit einer sachlichen und fundierten Information über die Amniozentese können aber viele Fragen und sicherlich auch ängste der werdenden Eltern abgebaut werden.

Allerdings gilt auch hier, dass jede Darstellung im Internet niemals ein persönliches Beratungsgespräch z.B. im Rahmen einer humangenetischen Beratung ersetzen kann.

üblicherweise wird die Fruchtwasserentnahme zwischen der 14. und 19. Schwangerschaftswoche durchgeführt, um Störungen der Chromosomen zu erkennen. Hierzu werden die im Fruchtwasser schwimmenden kindlichen Zellen entnommen und in einer Kultur angezüchtet. Nach ca. 8 – 12 Tagen kann dann in der Regel der Chromosomensatz des ungeborenen Kindes ermittelt werden.

Bei der Chromosomenanalyse wird zum einen auf zahlenmäßige Chromosomenstörungen (die bekannteste ist hierbei das Down-Syndrom = Trisomie 21, früher auch Mongolismus genannt) geachtet sowie auf im Lichtmikroskop erkennbare Veränderungen der Chromosomenstruktur. Feinere strukturelle Fehler sind dagegen in der Regel nicht zu erkennen und werden nur bei Verdacht mit speziellen Markern untersucht.

Weiterhin wird im Fruchtwasser die Konzentration des Alpha-Feto-Proteins (AFP) gemessen, wodurch Hinweise auf das Vorliegen von Spaltbildungen im Bereich der Wirbelsäule (Spina bifida = „offener Rücken“) oder der Bauchwand gewonnen werden können.

In besonderen Fällen oder auf Wunsch kann ein zusätzlicher Schnelltest (FISH) angeboten werden, der die drei häufigsten Chromosomenstörungen bereits nach 24 Stunden sehr sicher ausschließen kann.

Eine Fruchtwasseruntersuchung kann auch zur Diagnostik bei anderen Erkrankungen (z.B. Infektionen, vererbbare Stoffwechselstörungen, in der Familie bekannte Erbkrankheiten, Blutgruppenunverträglichkeit) erforderlich sein.

Ein normaler Chromosomensatz schließt viele Fehlbildungen und Erkrankungen des Ungeborenen, z.B. Herzfehler, Extremitätenfehlbildungen, Spaltbildungen im Gesicht sowie viele geistige Behinderungen nicht aus, da diese oft nicht mit erkennbaren Abweichungen im Chromosomensatz verbunden sind. Die Mehrzahl dieser Erkrankungen können aber durch eine hochauflösende Ultraschalluntersuchung (optimaler Zeitpunkt 20.-22. Schwangerschaftswoche) erkannt werden.

Ablauf:

Zunächst werden Sie im Rahmen eines Beratungsgespräches ausführlich über die Durchführung, Aussagekraft, Grenzen und Risiken der geplanten Untersuchung aufgeklärt.

Nach einer ausführlichen Ultraschalluntersuchung des ungeborenen Kindes wird die Lage des Kindes und die Größe und Ausdehnung der Fruchtblase beurteilt. Danach wird die günstigste Einstichstelle festgelegt, die in aller Regel innerhalb der im Bild dargestellten Region liegt:

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Dann wird nach gründlicher dreimaliger Desinfektion der Bauchdecke unter ständiger Ultraschallkontrolle eine sehr dünne Nadel durch die Bauchdecke so in die Fruchthöhle eingeführt, dass eine Verletzung des Feten ausgeschlossen werden kann. Ein geringer Teil des Fruchtwassers (ca. 10-15 ml, weniger als ein Zehntel der Gesamtmenge) wird mit einer Spritze entnommen. Dieser Vorgang dauert in der Regel nur ca. 20 Sekunden. Die mit dem Eingriff verbundenen Beschwerden entsprechen etwa denen einer Blutabnahme oder einer intramuskulären Injektion. Eine örtliche Betäubung ist nicht erforderlich. Innerhalb einiger Stunden hat sich das Fruchtwasser wieder nachgebildet.

Verhalten nach der Punktion

Nach der Punktion sollten sie sich den restlichen Tag zuhause hinlegen und möglichst auch drei Folgetage häusliche Schonung einhalten.

Indikationen zur Fruchtwasseruntersuchung oder Choriozottenbiopsie

  • familiäres Risiko (z.B. ein Kind mit Down-Syndrom in der Familie)
  • Alter über 35 Jahre
  • Chromosomenstörung oder anderes Syndrom in vorangegangener Schwangerschaft
  • mütterliche Angst
  • Wunsch der Mutter

Die „Altersindikation“ (Alter der Mutter über 35 Jahre) bedeutet, dass das individuelle Risiko einer Frau, ein Kind mit einer Chromosomenstörung zur Welt zu bringen, mit dem mütterlichen Alter ansteigt. Die häufigste Störung ist das Down-Syndrom mit einem zusätzlichen Chromosom 21. Die folgende Tabelle zeigt die Abhängigkeit des Risikos vom Alter der Mutter.

Mütterliches Alter Risiko für Down-Syndrom
20 1 von 1530
25 1 von 1350
30 1 von 900
32 1 von 660
34 1 von 450
35 1 von 360
36 1 von 280
38 1 von 170
40 1 von 100
42 1 von 55
44 1 von 30

Ab dem ca. 35. Lebensjahr ist das individuelle Risiko, ein Kind mit Down-Syndrom zu bekommen, höher als das Eingriffsrisiko einer Fruchtwasseruntersuchung (Risiko ca. 1:300 – 1:400). Daher wurde in der Vergangenheit recht deutlich zwischen „über 35“ und „unter 35“ unterschieden.

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Heute jedoch ist dieser Grundsatz zugunsten einer individuellen Auslegung verlassen worden. Immer mehr wird dazu übergegangen, dann eine Indikation für eine invasive Diagnostik zu stellen, wenn die Patientin es nach ausführlicher Beratung für sich selbst als sinnvoll ansieht.

Komplikationen und Einschränkungen

Ein Fruchtwasserabgang (Blasensprung) tritt nach ca. einer von 200 Punktionen auf. In ca. der Hälfte der Fälle schließt sich das Leck von alleine und die verloren gegangene Fruchtwassermenge regeneriert sich wieder, so dass die weitere Schwangerschaft normal verläuft. In der anderen Hälfte der Fälle d.h. bei einer von 300-400 Fruchtwasserpunktionen (0,2-0,3%) ist mit einer Fehl- oder Frühgeburt infolge eines Blasensprunges, Wehentätigkeit oder Blutungen zu rechnen. Gefahren für die Mutter wie Infektionen und Blutungen sind dagegen extrem selten.

Nabelschnurblutentnahme (Chordozentese)

Die Nabelschnurpunktion ermöglicht eine schnelle Diagosestellung in Bezug auf den Hämoglobin, Blutgruppe, Antikörper Infektionsparameter des Kindes und ggf. eines Karyogramm (genetische Analyse).

Hierbei wird, wie bei einer Fruchtwasseruntersuchung mit einer Nadel durch die Bauchdecke in die Fruchthöhle, und weiter in die Nabelschnur eingegangen, um kindliches Blut zu entnehmen. Es wird gezielt die Nabelschnurvene des Feten anpunktiert.

Darüberhinaus kann aus dem fetalen Blut eine weite Palette an Infektionen, ausgeschlossen werden. Bei Vorliegen eines Blutmangels kann eine Bluttransfusionen durchgeführt werden. Die häufigsten Indikationen zur Nabelschnurpunktion sind der Verdacht auf eine kindliche Blutarmut durch Rhesus-Inkompatibilität oder Infektionen.

Eine genetische Untersuchung des Kindes ist wie bei einer Fruchtwasseruntersuchung auch hierbei möglich. Eine Nabelschnurpunktion kann ab der 18. Schwangerschaftswoche durchgeführt werden.

Nackenfaltenmessung

Bei der Nackentransparenzmessung wird per Ultraschall eine Flüssigkeit unter der Nackenhaut des ungeborenen Kindes gemessen – und zwar zwischen der 11. und 14. Woche der Schwangerschaft. Die Nackenfalte bei Babys mit Trisomie 21 (Down-Syndrom) zeigt sich häufig größer. Eine normale Nackenfalte belegt nicht zwangsweise, dass kein Down Syndrom vorliegt!

Die Nackentransparenzmessung kann aber Hinweise geben, ob Ihr Kind möglicherweise an einer genetischen Erkrankung wie Trisomie 21 oder Trisomie 18 leidet. Dieser Screening Test kann nur schätzen, wie hoch das Risiko für Trisomie 21 ist.

Kombiniert wird diese Messung mit der Blutabnahme (PAPP-A und ß-HCG). Damit kann die Trefferwahrscheinlichkeit bis zu 94 % erhöht werden.

Eine genaue Aussage zur Trisomie 21 kann aber nur zum Beispiel die Chorionzottenbiopsie (CVS) oder die Fruchtwasseruntersuchung (Amniozentese) liefern.Man weiß also auch nach der Nackentransparenzmessung nicht hundertprozentig, ob Ihr Baby an Trisomie 21 leiden wird oder nicht. Aber diese Methode kann Ihnen bei der Entscheidung helfen, ob Sie später noch einen zusätzlichen diagnostischen Test wie z.B. eine Fruchtwasseruntersuchung machen sollen.

Nach der 14.SSW bildet sich die Lymphflüssigkeit bei allen Babys wieder zurück. Diese Untersuchung hat weder für Ihr Kind noch für Sie ein erhöhtes Risiko.

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Genetische Beratung und Analysen

Die humangenetische Beratung wird in Zusammenarbeit mit mehreren Fachkollegen durchgeführt.

Etwa 3-4% aller Kinder werden mit einer genetisch bedingten Krankheit, einer Fehlbildung oder einer Behinderung geboren. Ein klassischer Fall für eine genetische Beratung wäre zum Beispiel, wenn es in Ihrer Familie Personen mit einer bestimmten Fehlbildung oder einer möglicherweise erblich bedingten Erkrankung gibt; oder Sie haben bereits ein Kind mit einer bestimmten angeborenen Erkrankung und möchten jetzt wissen, wie groß das Risiko ist, dass Sie ein weiteres betroffenes Kind zur Welt bringen. Durch die Beratung werden Sie über Erkrankungsrisiken und -verläufe sowie über diagnostische Möglichkeiten informiert. Es wird ihnen geholfen, eine individuelle Entscheidung in einer konkreten Situation treffen zu können u. a. auch im Hinblick auf die Familienplanung. Das Beratungsgespräch dauert in der Regel zwischen einer halben und einer Stunde.

Was sind Erbkrankheiten?

Derzeit sind über 7000 genetisch bedingte Erkrankungen bekannt, von denen ca.1000 durch eine genetische Diagnostik erkannt werden können. Diese Zahl wird in der Zukunft noch höher liegen.

Die Ursache einer erblich bedingten Störung liegt in der Veränderung des Erbgutes (der DNA). Dies kann einzelne Gene treffen (Genmutation) oder ganze Chromosomen (Chromosomenstörung). Der Hinweis auf eine Erbkrankheit ergibt sich, wenn mehrere Mitglieder einer Familie in derselben oder unterschiedlichen Generationen an der gleichen Störung erkrankt sind. Daneben können Erbkrankheiten aber auch erstmals durch plötzliche Veränderung des Erbgutes (Spontanmutation).

Eine genetische Beratung ist in folgenden Situationen empfehlenswert:

  • bei erhöhtem mütterlichen oder väterlichen Alter
  • vor invasiver Diagnostik (Fruchtwasseruntersuchung, Chorionzottenbiopsie, Fetalblutentnahme)
  • nach Medikamenteneinnahme oder Strahlenbelastung während der Schwangerschaft
  • bei wiederholten Fehlgeburten
  • bei Verwandtenehen
  • bei Auffälligkeiten im Ultraschall
  • bei auffälligen Suchtests (Frühscreening, Triple-Test)
  • bei bestimmten mütterlichen Erkrankungen (z.B. Epilepsie)
  • bei Verdacht auf eine genetische Erkrankung bei einem Familienmitglied zur Klärung des Wiederholungsrisikos
  • wenn allgemeine Fragen zur vorgeburtlichen Diagnostik bestehen
  • wenn eine künstliche Befruchtung geplant ist

Die Kosten der humangenetischen Beratung werden von den gesetzlichen Krankenkassen und den privaten Krankenversicherungen übernommen. Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen müssen eine überweisung mitbringen.

Bei der Beratung kann sich auch die Notwendigkeit z.B. einer Blutuntersuchung des Partners ergeben.

Frauenklinik Dr. Geisenhofer
am Englischen Garten
Hirschauerstraße 6
80538 München
Telefon: 089 / 38 31-0
www.geisenhoferklinik.de